Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen
TopOut GmbH, Boulderhalle OSNABLOC
Großer Fledderweg 89, 49084 Osnabrück
Benutzungsordnung
§1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Die TopOut GmbH, Großer Fledderweg 89, 49084 Osnabrück, betreibt die Boulderhalle OSNABLOC, nachfolgend „Boulderhalle“ oder „Bloc“. Mit diesem Begriff ist die Boulderhalle als solche, sowie die Außenflächen des Gartens und des Parkplatzes gemeint. Für die Nutzung der Boulderhalle durch die Nutzer gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, in der zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung.
- Die AGB gelten auch für zukünftige Nutzungen der Boulderhalle durch den Nutzer, ohne dass es einen erneuten Hinweis auf diese bedarf.
- Änderungen der AGB werden spätestens zwei Monate vor Inkrafttreten in Schriftform als Aushang in der Boulderhalle kundgetan. Die Zustimmung durch den Nutzer gilt als erteilt, wenn er nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens widersprochen hat.
§2 Nutzungsberechtigung
- Zur Nutzung der Boulderhalle sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse zur Sicherheit beim Bouldern verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Bouldern erfolgt an bis zu 4,50 Metern hohen Wänden und erfordert wegen der damit einhergehenden (Sturz-) Risiken ein hohes Maß an Achtsamkeit und Eigenverantwortung. Die TopOut GmbH führt keine Kontrollen in Form von Nachweisen durch, ob die Nutzer über ausreichende Sicherheitskenntnisse verfügen und diese anwenden. Der Aufenthalt auf dem Grundstück und die Nutzung erfolgen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Jeder Nutzer hat in Eigenverantwortung die unter §5 beigefügten und in der Halle ausgehängten Hallenregeln für ein sicheres Bouldern anzuwenden, um potentielle Gefahren zu vermeiden.
- Die Nutzung der Boulderhalle und deren Angebote sind kostenpflichtig, die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
- Nutzungsberechtigt sind Nutzer mit gültiger Tages- oder Dauereintrittskarte, wie einem Abo oder einer Jahreskarte.
- Die Nutzung ist nur während der jeweiligen Öffnungszeiten gestattet.
- Minderjährige bis einschließlich dem 7. Lebensjahr dürfen nur in der Kinderhalle „Nimmerland“ unter Aufsicht eines befugten Volljährigen bouldern. Eine solche Person darf bis zu vier Minderjährige beaufsichtigen. Im Alter von 8-12 Jahren dürfen Kinder unter 1 zu 1 Betreuung einer volljährigen Begleit- oder Erziehungsperson die große Halle nutzen. Der Person sind die Risiken des Bouldersports bekannt und sie übernimmt außerhalb der Kindergruppen die uneingeschränkte Aufsichtspflicht und Verantwortung für die gesamte Aufenthaltsdauer in der Boulderhalle und den dazugehörigen Außenflächen. Ihr ist darüber hinaus bewusst, dass es außerhalb der Kindergruppen in der Boulderhalle OSNABLOC keine Aufsicht durch das Personal gibt und dass es für die begleiteten Minderjährigen bis einschließlich 12 Jahren uneingeschränkt ihr obliegt, dass sich diese an die Hallenregeln halten und sie sie auf dem Gelände der Boulderhalle ständig beaufsichtigen und hierfür die volle Verantwortung übernehmen. Bei wiederholtem Fehlverhalten, bei dem eine Gefahr für die Kinder, als auch anderer bouldernder Personen ausgehet, behalten wir uns vor einen Hallenverweis, bzw. eine ausschließliche Genehmigung zur Nutzung der Kinderhalle auszusprechen.
- Minderjährige ab dem 13. Lebensjahr dürfen die gesamte Boulderhalle nach Vorlage der schriftlichen Einverständniserklärung der oder des Erziehungsberechtigten auch ohne Aufsicht nutzen.
- Bei Gruppenveranstaltungen hat die jeweilige, volljährige leitende Person dafür einzustehen, dass die AGB und die Hallenregeln von den Gruppenmitgliedern in Gänze eingehalten werden. Das „Formblatt für Gruppenveranstaltungen“ muss vor dem ersten Besuch beim OSNABLOC im Original abgegeben werden.
- Minderjährige Teilnehmer eines Geburtstages müssen das Formblatt „Einverständniserklärung für Minderjährige zur Teilnahme an einem Geburtstag“ im Original vor der Veranstaltung im OSNABLOC abgeben.
- Formblätter sind auf www.osnabloc.de unter Downloads im Vorfeld herunterladbar und liegen im OSNABLOC aus. Diese sind vom Teilnehmer oder einer aufsichtspflichtigen, volljährigen Person zu unterschreiben.
- Die Boulderhalle und ihr Außengelände darf nur zu privaten Zwecken genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung ist durch eine jeweilige Genehmigung durch die TopOut GmbH in Ausnahmefällen erlaubt. Darauf besteht jedoch kein Anspruch.
- Das Hausrecht liegt beim Personal der TopOut GmbH, deren Anweisungen jeder Nutzer sofort Folge zu leisten hat. Das Personal ist befugt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, die Boulderhalle und ihr Außengelände in Teilen oder komplett zu sperren und zu räumen, ohne dass eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt.
§3 Dauerkarten und Gutscheine
- Nutzer des OSNABLOC haben die Möglichkeit, ein Dreimonatsabo oder ein Jahresabo abzuschließen oder eine Jahreskarte zu erwerben. Diese sind nicht übertragbar und personengebunden.
- Die Abonnements berechtigen zur Nutzung der Boulderhalle im angegebenen Zeitraum. Ein Abonnement kann jederzeit für einen Abrechnungszeitraum pausiert werden. Für eine längere Pausierung bis zu sechs Monaten muss ein Nachweis für einen triftigen Grund (Auslandssemester, längere Verhinderung, etc.)
- Wenn keine Kündigung mindestens vier Wochen vor Ablauf des Abo-Zeitraums vorliegt, verlängert es sich automatisch um einen Monat.
- Bei einer Verlängerung gilt automatisch der jeweils geltende Abopreis, auch wenn das Erstabonnement mit einem Rabatt abgeschlossen wurde. Der Preis wird monatlich per Bankeinzugsermächtigung eingezogen. Bei einer vom Nutzer zu vertretenden Rücklastschrift kann die TopOut GmbH dem Nutzer die von den Banken abhängigen Bankgebühren berechnen.
- Die Jahreskarte verlängert sich nicht automatisch und ist beim Erwerb vollständig zu bezahlen.
- Für Gutscheine gelten folgende Leistungen
Frei wählbarer Betrag. Ohne Verfallsdatum. Bei Teileinlösung wird der Restbetrag auf dem Gutschein gutgeschrieben. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Einlösbar ab Eröffnungstag an der Kasse des OSNABLOC - Rücktritt & Widerruf
Gutscheine haben eine kostenlose Stornofrist von sieben Tagen. Die Stornierung ist per Mail an info@osnabloc.de und vor Ort an der Kasse möglich. Nach Ablauf der Frist ist keine Stornierung oder Rückgabe mehr möglich.OSNABLOC hat planmäßig 365 Tage im Jahr geöffnet. Sollten aufgrund von Sonderveranstaltungen einzelne Tage teilweise oder komplett geschlossen sein, entsteht kein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung von allen Tages- und Dauerkarten.
- Kündigung durch TopOut GmbH:
Eine Kündigung von vollständig bezahlten Gutscheinen ist seitens der TopOut GmbH als Betreiber der Boulderhalle OSNABLOC nicht möglich.Bei Inanspruchnahme des Hausrechts, beziehungsweise dem Aussprechen eines limitierten oder unlimitierten Hausverbots seitens des Betreibers oder seiner Angestellten werden bereits eingelöste Tages-, Monats- und Jahreskarten weder teilweise, noch zur Gänze erstattet.
- Durch den Kauf eines unserer Kurse, Eintrittskarten oder Gutscheine auf www.osnabloc.de entsteht ein wirksamer Kaufvertrag. Eine Bestätigung für den Kauf wird in der Regel automatisch verschickt. Wenn innerhalb von 48 Stunden keine Bestätigung versandt wurde, melden Sie sich bitte unter info@osnabloc.de.
§4 Kurse und Trainingsgruppen
- Die Nutzer haben die Möglichkeit, zusätzlich zum jeweiligen Eintritt, die dauerhafte Teilnahme an einer Trainingsgruppe, oder die einmalige Teilnahme an einem Kurs aus dem Angebot des OSNABLOC zu buchen. Die Anmeldung hierfür erfolgt über www.osnabloc.de unter Kursangebot.
- Die Gebühren sind über die Internetseite zu entrichten. Gebühren für eine Trainingsgruppe erfolgen monatlich per Einzug durch Bankeinzugsbevollmächtigung.
- Der Leistungsumfang der Kurse und Trainingsgruppen ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung auf der Internetseite des OSNABLOC.
- Voraussetzung für das Stattfinden eines Kurses oder einer Trainingsgruppe ist das Erreichen der auf der Internetseite angegebenen Mindestteilnehmeranzahl. Wird diese nicht erreicht, wird der Kurs, die Trainingsgruppe schriftlich per E-Mail abgesagt.
- Stornobedingungen:
-
- Stornierungen werden von den buchenden Personen selbstständig durchgeführt
Für Schnupperkurse, Technikkurse gilt:
-
- mehr als 7 Tage vor dem Termin 100% Erstattung der Gebühr
- 7-2 Tage vor dem Termin 50% Erstattung der Gebühr
- 1-0 Tag vor dem Termin 0% Erstattung der Gebühr
Für Kindergeburtstage und Gruppenveranstaltungen (z.B. Schulausflüge, Ferienveranstaltungen etc.) gilt:
-
- mehr als 14 Tage vor dem Termin 100% Erstattung der Gebühr
- 14-8 Tage vor dem Termin 50% Erstattung der Gebühr
- 7-0 Tag vor dem Termin 0% Erstattung der Gebühr
Für die Slot-Buchung im Nimmerland gilt:
-
- Es werden zu jedem Zeitpunkt 100% der Gebühr erstattet
§5 Datenspeicherung und -verarbeitung
- Beim ersten Besuch wird ein personenbezogener Account angelegt. In diesem muss unter den aktuell geltenden Regeln zur Pandemiebekämpfung die Telefonnummer, die Adresse, sowie der Vor- und Nachname hinterlegt werden. Dazu kann ein SEPA-Lastschriftmandat z.B. für die Abonnementzahlung angelegt werden. Es werden ebenfalls die Besuchszeiten und die genutzten Tickets registriert.
- Die Daten werden lokal gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
- Die TopOut GmbH behält sich vor, die Daten für statistische Auswertungen zu nutzen.
- Auf Wunsch kann der Account mit allen zugehörigen Daten gelöscht werden. Dadurch erlischt jedoch auch die Nutzungsmöglichkeit der Halle.
- Auf dem Gelände der TopOut GmbH entstehen immer wieder Bild- und Videoaufnahmen durch der TopOut GmbH angehörige oder von ihr beauftragte Personen, sowie Kunden. Diese können für die Öffentlichkeitsarbeit in Print und Social Media für die TopOut GmbH und die Boulderhalle OSNABLOC genutzt werden. Hierbei werden auch anwesende Gäste mit aufgenommen. Sollten Aufnahmen und ihre Werbenutzung unerwünscht sein, so ist dies vor jedem Einchecken in der Halle dem Hallenpersonal bekannt zu geben. Bei Events, Veranstaltungen oder Promoaktionen, die unter anderem explizit der Generierung von Werbematerial dienen, kann der Einlass bei Widerspruch verwehrt werden.
- Datenerfassung auf der Website
§6 Haftung
Die TopOut GmbH als Betreiber der Boulderhalle OSNABLOC haftet ausschließlich im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Deckungssumme € 5 Mio.), die auf ein Verschulden des Betreibers und seiner Mitarbeiter zurückzuführen sind. Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen, erfolgt das Betreten und der Aufenthalt in der Halle und auf dem Grundstück auf eigene Gefahr. Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung sind Sache des Teilnehmers. Eltern haften für ihre Kinder.
§7 Hallenregeln
- Bouldern in einer Boulderhalle bedeutet, ungesichert und ohne Partner an künstlichen Kletterwänden bis zu 4,50 Meter in die Höhe zu klettern. Im Falle eines Sturzes wird dieser durch eine dicke Matte abgefedert.
- Bouldern birgt, wie jede andere Sportart, Risiken. Um sich selbst und keine anderen Bouldernden zu gefährden, ist ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortung geboten.
- Es darf niemals über-/untereinander oder zu dicht nebeneinander gebouldert werden.
- Gebouldert werden darf in geeigneten Hallen- oder Boulderschuhen. Niemals barfuß, in Socken oder Straßenschuhen.
- Das Rennen und Toben ist aufgrund der damit zusammenhängenden Gefahren im gesamten Hallenbereich untersagt.
- An der Wand darf sich nicht berührt werden. Ebenso dürfen auf den Matten stehende Personen niemanden an der Wand berühren (z.B. als Einstiegshilfe).
- Das Tragen von Schmuck, insbesondere von Fingerringen kann zu schweren Verletzungen führen. Jeglicher Schmuck, mit dem hängen geblieben werden kann, muss abgelegt oder mit Tape umwickelt werden.
- Das Tragen von Kopfhörern ist wegen der eingeschränkten Aufnahmefähigkeit während des Boulderns nicht gestattet.
- Kaugummikauen ist während des Boulderns und im Trainingsbereich wegen der bestehenden Lebensgefahr durch Ersticken nicht gestattet.
- Das Betreten der Matten ist ausschließlich in Boulder- oder anderen sauberen Hallenschuhen, bzw. in Socken oder Flipflops gestattet. Aus hygienischen Gründen darf nicht barfuß gelaufen werden.
- Es dürfen keine Getränkeflaschen, Essen, Taschen, Rucksäcke etc. mit auf die Matten genommen werden. Es ist darauf zu achten, dass sich sowohl Chalkbags, als auch Liquid-Chalk Flaschen, bzw. Bürsten nicht im Sturzbereich befinden.
- Im OSNABLOC gibt es die Möglichkeit zum Austoppen, also das Verlassen der Wand nach oben. Dies gilt jedoch ausschließlich für die mittlere Struktur der großen Halle, genannt Titanic, und den Bleau-Bloc vom Café aus gesehen rechts davor. An sämtlichen Wandstrukturen an den Außenwänden ist das Austoppen strikt untersagt!
- Der Trainingsbereich im hinteren Hallenteil (ausgelegt mit schwarzen und roten Sportmatten), sowie das Campusboard dürfen ausschließlich ab einem Alter von 18 Jahren genutzt werden. Es besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Der Trainingsbereich ist kein Tobeplatz für Kinder.
- Bei einem Unfall ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet. Informiere sofort das Hallenpersonal. Im Café befindet sich auch der Erste-Hilfe-Koffer.
- Es ist nicht gestattet unter Drogen-, Alkohol- und Medikamenteneinfluss zu bouldern.
- Das OSNABLOC, sein Inventar und der dazugehörige Außenbereich sind pfleglich zu behandeln. Müll gehört in die entsprechenden Mülleimer.
- Es ist untersagt, Griffe, die Wände oder Wandstrukturen zu manipulieren, z.B. Griffe abzuschrauben. Falls lockere oder beschädigte Griffe auffallen, sollte das Hallenpersonal informiert werden.
- Da es in der Halle oft laut ist, lasst eure Haustiere bitte nach Möglichkeit zu Hause. Sollten in Ausnahmefällen Tiere mitkommen, so dürfen sie den Kinder-, Boulder- und Trainingsbereich nicht betreten. Den Garten als Tiertoilette zu nutzen ist untersagt. Im Falle eines Missgeschicks, gebt unserem Personal Bescheid. Hunde sind an der Leine zu führen.
- Raucher können auf der Terrasse am Ende der Zuwegung rauchen. Die Zigaretten gehören in die bereitgestellten Aschenbecher. Das Rauchen direkt vor den Fenstern und vor allem der Eingangstür ist untersagt, um andere Gäste nicht zu belästigen und zu schädigen.
Das Hausrecht übt die Geschäftsführung des OSNABLOC beziehungsweise der sie führenden TopOut GmbH und ihre Mitarbeiter aus. Den Anordnungen der Geschäftsführung sowie den von Ihnen beauftragten Personen ist Folge zu leisten. Bei Missachtung der obenstehenden Hallen-Regeln behält sich die das OSNABLOC vor, im Einzelfall den Nutzer von einer weiteren Nutzung der Boulderhalle auszuschließen.