Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:
TopOut GmbH
osnabloc
Großer Fledderweg 89
49084 Osnabrück
Geschäftsführung:
Runa Lahmann & Erik Rau 
Kontakt:
Telefon: 0541/99979059
E-Mail: info@osnabloc.de 
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE324805253
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Osnabrück
Registernummer: HRB 213714

Allgemeine Nutzungsbedingungen & Hallenregeln Osnabloc Boulderhalle (TopOut GmbH) Stand: April 2025

1. Allgemeines & Geltungsbereich
Mit Betreten der Boulderhalle Osnabloc sowie der zugehörigen Außenbereiche (Garten, Parkplatz) erkennen alle Besucher diese Nutzungsbedingungen und Hallenregeln an. Sie gelten für alle Angebote, Eintrittskarten, Abonnements und Veranstaltungen.

2. Nutzung & Aufsichtspflichten
Bouldern ist ein Sport mit erhöhtem Verletzungsrisiko und erfordert Umsicht, Eigenverantwortung und Rücksichtnahme. Der Aufenthalt in der Halle erfolgt auf eigene Gefahr.

Zugang & Altersregeln:
• Kinder bis 7 Jahre dürfen ausschließlich in der Kinderhalle („Nimmerland“) bouldern. Sie müssen durch eine volljährige Aufsichtsperson betreut werden. Eine Aufsichtsperson darf höchstens zwei Kinder gleichzeitig betreuen.
• Kinder von 8–12 Jahren dürfen nur mit 1:2-Betreuung durch eine volljährige Person darüber hinaus in die Große Halle. Die Verantwortung liegt vollumfänglich bei der Begleitperson.
• Ab 13 Jahren ist der Aufenthalt ohne Aufsicht möglich, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
• Unter der Woche ist der Check-in für Kinder unter 13 Jahren nur bis 18:00 Uhr möglich. Wer bereits vor Ort ist, darf länger bleiben.

Kinderhalle (Nimmerland):
• Mo, Do, Fr: Öffentlich nutzbar bis 15:00 Uhr (15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Trainingsgruppen außerhalb Schulferien von NDS)

• Di, Mi: bis 16:30 Uhr (16:30 Uhr bis 18:00 Uhr Trainingsgruppen außerhalb Schulferien von NDS)

• Sa & So: ab 12:00 Uhr (vormittags reserviert für Geburtstage)

• In Ferien (NDS & NRW) ab 09:00 Uhr geöffnet

Bitte beachtet: Auch die Kinderhalle ist eine Sportanlage, kein Indoor-Spielplatz. Aufsichtspersonen müssen jederzeit eingreifen können und Hinweise des Hallenpersonals befolgen.

3. Eintritt, Abos & Gutscheine
• Die Nutzung ist kostenpflichtig. Es gelten die jeweils aktuellen Preise.
• Abonnements sind personengebunden und verlängern sich automatisch um einen Monat, wenn sie nicht mind. vier Wochen vor Ablauf gekündigt werden. Ein Pausieren ist auf Anfrage möglich. Kündigungen gelten immer zum Ende des Folgemonats.
• Jahres- und andere Zeitkarten sind Einmalzahlungen und enden automatisch.
• Gutscheine haben kein Verfallsdatum, sind nicht auszahlbar und werden bei Teilnutzung als Guthaben weitergeführt.

Stornofristen Kurse:
• Kurse (z. B. Technik):
bis 7 Tage vorher: 100 % Erstattung
7–2 Tage vorher: 50 % Erstattung
ab 1 Tag vorher: keine Erstattung
• Geburtstage:
bis 14 Tage vorher: 100 % Erstattung
14–8 Tage: 50 % Erstattung
ab 7 Tage: keine Erstattung

Bei kurzfristigem, krankheitsbedingtem Verschieben 1 bis 6 Tage vor dem Termin, entstehen Verwaltungsgebühren von 36,00€.

4. Verhalten in der Halle
• Bouldern nur mit Kletter- oder sauberen Hallenschuhen. Kein Barfußbouldern.
• Kein Rennen, Toben oder Unterlaufen anderer Boulderer.
• Schmuck, v. a. Ringe, müssen abgelegt oder gesichert werden.
• Keine Kopfhörer oder Kaugummis beim Bouldern.
• Keine Gegenstände auf die Matten (Flaschen, Taschen, Chalk etc.).
• Austoppen nur an Titanic & Bleau Bloc erlaubt.
• Trainingsbereich ab 18 Jahren nutzbar. Kein Spielbereich.
• Kein Bouldern unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder bestimmten Medikamenten.
• Tiere dürfen die Matte nicht betreten, Garten nicht als Toilette nutzen. Hunde sind anzuleinen.
• Bitte keine Griffe manipulieren. Lose Griffe dem Personal melden.
• Erste-Hilfe-Koffer im Cafébereich. Bei Unfällen sofort Personal informieren.

5. Hausrecht & Haftung
• Das Personal übt das Hausrecht aus. Anweisungen sind Folge zu leisten.
• Verstöße gegen Regeln können zum Hallenverweis führen.
• Die Haftung der TopOut GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
• Eltern haften für ihre Kinder.

6. Bild- & Videoaufnahmen
Im Osnabloc können durch Personal oder Gäste Bild- und Videoaufnahmen entstehen, die für Social Media oder Werbezwecke genutzt werden. Wer dies nicht möchte, informiert bitte vor dem Check-in das Hallenpersonal. Bei Events mit Werbezweck kann ein Widerspruch zum Ausschluss vom Einlass führen.